10 Irrtümer über Stiftungen
Stiften kann man schon mit einem kleinen Betrag. Richtig ist: Eine Stiftung gibt nur ihre Zinsen aus, das Vermögen wird nicht angetastet. Deswegen ist es gut, wenn sie ein großes Vermögen hat, das viele Erträge abwirft. Aber schon mit kleinen Summen kann man viel Sinnvolles tun. Außerdem kann man sich mit seinem Geld an einer fremden Stiftung beteiligen oder mit anderen gemeinsam stiften.
Heute werden bei weitem die meisten Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Das hat den Vorteil, dass der Stifter die Stiftung mit seinem Vorbild prägen kann. Manche Stifter fangen auch erst einmal klein an und erhöhen später das Vermögen. Richtig ist aber:
Stiftungen existieren auch nach dem Tod des Stifters weiter und bewahren sein Lebenswerk und sein Andenken. Darüber hinaus können Stiftungen auch von Todes wegen testamentarisch errichtet oder als Erben eingesetzt werden.
Wer etwas stiftet, trennt sich endgültig von diesem Vermögen. Richtig ist: Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen kann der Stifter oder Spender innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben geltend machen. Auf diese Einkünfte zahlt er dann keine Steuern. Richtig ist auch, dass Stiftungen, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen, keine Steuern zahlen.
Bei der Stiftungsgründung geht das Vermögen endgültig in das Eigentum der Stiftung über. Die Auflösung ist nur ausnahmsweise mit Genehmigung der Behörde möglich. Das Vermögen fällt dann zumeist an eine andere Stiftung oder den Staat. Treuhänderische Stiftungen können zwar unter bestimmten Umständen leichter aufgelöst werden, aber das Vermögen fällt dann an einen anderen gemeinnützigen Träger.
Das Stiftungsrecht ist heute nach allgemeiner Überzeugung nicht ganz so unflexibel, wie häufig gedacht wird. Bei geeigneter Gestaltung ist auch eine Stiftung auf Zeit oder eine Verbrauchsstiftung möglich, bei der das Stiftungsvermögen nach und nach ganz für den Zweck verbraucht wird. Richtig ist: Stiftungen können nicht für ganz kurzfristige oder einmalige Zwecke errichtet werden.
Auch Unternehmen, Vereine, Kirchengemeinden und andere juristische Personen können eine Stiftung gründen, wenn ihre jeweilige Satzung das zulässt.
Der Staat gibt jedes Jahr viel mehr Geld aus, als alle deutschen Stiftungen zusammen an Vermögen haben.
Wenn der Staat sparen muss, können Stiftungen also nur ganz vereinzelt mit den Erträgen ihres Vermögens einspringen. Auf der anderen Seite ist es Stiftungen möglich, ihre Mittel unabhängig von Politik und Mehrheiten dort einzusetzen, wo sie es für sinnvoll halten, Experimente zu wagen und Innovationen voranzutreiben. Von Stiftungen finanzierte oder betriebene Modellprojekte geben beispielsweise Anhaltspunkte dafür, wie staatliche Mittel zukünftig besser eingesetzt werden können.
Richtig ist: Stiftungen brauchen ein Vermögen, um aus den Erträgen ihre Arbeit zu finanzieren. In erster Linie geht es aber um die Ziele der Stiftung. Und um die Person des Stifters, seine Werte, seine Ideen. Die Stiftung bietet eine Möglichkeit, einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten und diesen nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Stiftungen haben keine Mitglieder. Bei der Stiftungsgründung legt der Stifter fest, welchem konkreten Zweck das Vermögen gewidmet wird. An diese Festlegung sind die Stiftungsorgane später gebunden. Sie können nur noch darüber entscheiden, wie der Stifterwillen umgesetzt werden soll. Richtig ist aber, dass der Stifter den Organen einen weiten Ermessensspielraum einräumen kann, damit sie flexibel auf Veränderungen reagieren können.
In Wirklichkeit bieten das Stiftungsrecht und das Steuerrecht sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten, die sich einem bei der Lektüre von Gesetzen, Durchführungsverordnungen und Mustersatzungen nicht ohne weiteres erschließen. Aber: Letztlich dienen alle rechtlichen Instrumente nur dazu, dem Willen des Stifters dauerhaft Ausdruck zu verleihen.